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Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz

Renten versteuern?
Durch das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2004 werden viele Rentner jetzt erstmals wieder Kontakt mit dem Finanzamt bekommen. Der Grund: Um zukünftig Renten und Pensionen steuerlich gleich zu behandeln, wird in den nächsten Jahren der steuerpflichtige Anteil der Sozialversicherungsrenten schrittweise erhöht. Schon für das Jahr 2005 hat sich der steuerpflichtige Anteil der Renten von meistens 27 bis 32 % auf 50 % erhöht. Dadurch ist neu zu prüfen, wer Steuererklärungen einzureichen hat und wer eventuell auch zukünftig mit Steuerzahlungen belastet sein wird. Zwar wurde vom Finanzminister oft wiederholt, dass sich für die meisten Rentner überhaupt nichts ändert, aber mit 1,3 Millionen neuer “Steuerfälle” für die Finanzämter wird trotzdem gerechnet. Was kommt also auf die Rentner zu? 

Meistens keine Änderung!
In diesem Punkt hat der Finanzminister tatsächlich Recht: Wer als Rentner nicht über 18.900 Euro (37.800 Euro für Verheiratete) im Jahr als Bruttorente erhält und auch keine weiteren Einkünfte hat, hat in der Regel auch zukünftig nichts vom Finanzamt zu befürchten. Eine Besteuerung der Rente wird in diesen Fällen meist nicht vorgenommen werden. 

Einkünfte zusammenrechnen
Wenn aber weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Zinserträge, Arbeitslohn, eine Betriebsrente oder eine Rente aus einer privaten Versicherung anfallen, wird ab dem Jahr 2005 die Grenze der Steuerpflicht deutlich schneller überschritten.  

Was weiß das Finanzamt?
Erstmals für 2005 erhält das Finanzamt – zusätzlich zu den Lohnsteuermitteilungen und Informationen der Banken – auch Rentenbezugsmitteilungen der Rentenversicherungsträger und Versicherungsunternehmen. Das Finanzamt erfährt darin, wer im Jahr 2005 in welcher Höhe Renten bezogen hat und seit wann diese Renten schon gezahlt werden. Wer also in der Vergangenheit vergessen hat, private oder gesetzliche Renten in seiner Steuererklärung anzugeben, muss jetzt ebenfalls mit Nachfragen des Finanzamts rechnen. Da aber noch technische Schwierigkeiten zu lösen sind, kann es passieren, dass die Anfragen des Finanzamts zu den Jahren 2005 und früher erst in zwei bis drei Jahren gestellt werden.  

Was ist zu tun?
Wer bisher keine Steuererklärung abgeben musste, sollte prüfen, ob für ihn jetzt eine Steuerpflicht bestehen könnte. In diesem Fall sollten vorsorglich Unterlagen und Belege über Krankheitskosten, Spenden, Versicherungen etc. gesammelt werden, um bei Anforderung durch das Finanzamt eine Steuererklärung abgeben zu können, in der alle Abzugsmöglichkeiten ausgenutzt werden.
Wer bisher Angaben zu Renten vergessen hat, sollte eventuell an eine Nacherklärung denken! 

Willi Kreh – Steuerberater
Aktuelle Steuerinformationen unter www.kreh.de
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