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Altersvorsorge aus unversteuertem Einkommen finanzieren

Für selbständige Trainer, Dozenten und Berater ist die private Altersvorsorge die wichtigste Säule der Altersrente.
Bevor die Spar-Beiträge investiert werden können, werden sie allerdings erst einmal versteuert.
Seit 2005 besteht für Freiberufler und Selbständige die Möglichkeit, einen Teil der Altersvorsorge aus unversteuertem Einkommen zu finanzieren.

Wie sieht die Steuerliche Behandlung aus?
Immerhin 66% der Beiträge, die noch in 2008 in eine Basisrente („Rürup-Rente“) investiert werden, können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der absetzbare Teil steigt jährlich um weitere zwei Prozent, bis 100 Prozent erreicht werden.
Der Anteil der steuerlichen Zuschüsse zum Gesamtbeitrag liegt, abhängig vom persönlichen Steuersatz, bei bis zu 40 Prozent!
Die daraus resultierende Rente muss wiederum dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet werden.
Durch die  Freibeträge im Rentenalter sind allerdings in aller Regel Monatsrenten bis zu EUR 2.000,00, die sich aus verschiedenen Altersrentenmodulen zusammensetzen, von der Besteuerung nicht betroffen.


Einbeziehung der Rente bei Berufsunfähigkeit

Die Kombination der Basis-Rente mit einer Rente bei Berufsunfähigkeit ist aus zwei Gründen reizvoll:
1. Im Falle der Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte eine Rente bis zum Beginn der Altersrente , zahlt keinerlei Beiträge mehr und bezieht dann die vorgesehene Altersrente.
Nachteile durch die Berufsunfähigkeit entstehen der versicherten Person bei der Altersrente nicht.
2. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsrente sind ebenfalls steuerlich absetzbar.

Besondere Flexibilität
Diese Form der Altersrente ist äußerst flexibel. Der Monatsbeitrag kann jederzeit verändert werden, sogar Beitragspausen sind möglich.
Einen besonderen Vorteil für Selbständige stellt die Zuzahlungsmöglichkeit dar. Mindestens einmal pro Jahr können Zuzahlungen geleistet werden, bis der maximal geförderte Jahresbeitrag erreicht ist. Das sind EUR 20.000 bei Ledigen und EUR 40.000 bei Verheirateten.

So viele Vorteile?
Da muss doch irgendwo auch ein Nachteil zu finden sein. Stimmt fast. Steuerlich gefördert werden nur lebenslange Leibrenten. Die Basisrente darf also nur als Rente zur Auszahlung kommen, nicht als Kapitalauszahlung. Eine Vererbbarkeit, Beleihbarkeit oder Veräußerbarkeit des Kapitals ist ebenfalls nicht möglich.
Vorteil ist, dass die Rente nicht schon vor Rentenbeginn aufgebraucht werden kann – von Niemanden, denn die „Rürup-Rente“ gilt als Hatz-IV-sicher.

Was geschieht im Todesfall?
Sollte die versicherte Person vor oder nach Rentenbeginn sterben, so wird das noch vorhandene Kapital bei den meisten Anbietern in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt. Ein Verzicht auf eine Leistung im Todesfall ist möglich.
Als Hinterbliebene gelten Ehepartner/innen und Kinder. Bei Nichtehelichen Lebensgemeinschaften stellt sich die schwierige Frage, wie denn das Kapital an den Partner oder die Partnerin übertragen werden kann. Einzelne Anbieter haben durch eine besondere Tarifkombination auch hier eine Lösung gefunden.
Für wen rentiert sich die Basisrente?
Wer in der Ansparphase der „Rürup-Rente“ einen höheren Steuersatz hat, als in der Rentenbezugsphase, für den ist diese Form der Altersvorsorge lukrativ.
Dies gilt besonders für „ältere Semester“, denn bis zum Jahr 2039 wird ein Satz der Rente  die besteuert wird geringer, als der Satz der Förderung im letzten Ansparjahr.

Nähere Informationen bei:

Edit Frater

Edit Frater
TRAINERversorgung e.V.
Hauptstr. 39
Köln-Rodenkirchen
Tel.: 0221.3317987
Fax: 0221.3317992
www.trainerversorgung.de
info@trainerversorgung.de



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