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Stellungnahme des DVWO zum Jahressteuergesetz 2013

Auch wenn scheinbar Entwarnung gegeben worden wird, weil die Änderungen durch das Gesetzesänderungsvorhaben doch nicht kommen sollen. Aus gut unterrichteten Kreisen wissen wir aber, dass die Finanzverwaltung – sollte die gesetzliche Regelung nicht so kommen, wie von dieser gewünscht – nach Maßgabe des geltenden Rechts versuchen wird, die generelle Steuerfreiheit aller Bildungsleistungen auf dem Verwaltungswege durchzusetzen, mit den daraus resultierenden Problemen für den Vorsteuerabzug, der dann entfallen soll.

Deshalb bitten wir Sie:

1.) an der Umfrageaktion auf der DVWO-Website teilzunehmen:
http://www.dvwo.de/index.php?option=com_content[&]view=article[&]id=391[&]Itemid=187

 

2.) die Petition gegen die geplante Gesetzesänderung zu unterstützen:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_10/_17/Petition_37082.html

 

Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen
Bernhard Siegfried Laukap
Tel. 05036 – 92 47 12

 


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