ZFM 33: Aneignung revisited – Memes
| Autor | Ges. für Medienwissenschaft (Hg.) |
| Verlag | transcript |
| ISBN | 978-3- 837-67329-6 |
„Mediale Praktiken des Aneignens, Zitierens, Umdeutens Remixens“ sind unterschiedliche Perspektiven, die ein rundes Dutzend Beiträge einnehmen, auf mehr als 150 Seiten.
Aneignen
…ist per definitionem mit Memes verbunden – doch wo sind die Grenzen, was ist zulässig (siehe Urheberrecht), was andererseits voraussetzend? Nun, „nicht erst seit den Debatten über cultural appropriation ist Aneignung ein wiederkehrendes und wichtiges Thema der Medienwissenschaft. Hatten die Cultural Studies die aktive Rezeption als Form der Aneignung aufgefasst, so hat sich mit den digitalen Partizipationskulturen das Versprechen der User:innen-Ermächtigung auf das ›Prosumieren‹ verlagert. Der Schwerpunkt schlägt vor, am Beispiel von Meme-Kulturen die Potentiale und Probleme von Aneignung neu zu überdenken und dabei die Kritik an kultureller Aneignung, aber auch Ideen zum digitalen commoning aufzugreifen: Wann kann Aneignung widerständig oder solidarisch sein, und in welchen Fällen reproduziert sie herrschende Besitz- und Machtverhältnisse?“ Auf sieben Beiträge zum Schwerpunkt (mi u.a. Rauben und Reposten“ S. 33ff.) folgen zudem „Bildstrecke“ und „Laborgespräch“ („Fadenspiele forschend ausstellen“) ergänzend, dazu dann außerhalb von Memes noch Extra, Debatte und Werkzeuge. Bei den abschließenden Besprechungen ist ebenfalls eine zu drei Memes-Veröffentlichungen (S. 158ff.) enthalten. Weit über Medien-Wissenschaften hinaus dürften u.a. Aspekte rund um KI interessant sein, etwa auch für Weiterbildner vielerlei Couleur (Trainingsdaten als Abfallbilder?!)…
Praktisch erleben
…konnten Interessierte (und natürlich alle anderen auch …) Meme-Effekte vor kurzer Zeit anhand von Carlsen-Verlags Conni, seit langen Jahren gerne „memesiert“. Der Verlag reagierte schließlich auf „darüber“ geführte Diskussionen auf seinem Insta-Kanal Carlsen Kinderbuch am 11. Juli 2025 wie folgt:
„Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, haben mehrere Medien unser FAQ zum Umgang mit den beliebten Conni-Memes aufgegriffen und in den sozialen Netzwerken eine Vielzahl an kritischen Kommentaren hervorgerufen. Durch die oft verkürzende Darstellung des Sachverhalts sind leider einige Missverständnisse entstanden, auf die wir genauer eingehen wollen.
Missverständnis 1: „Carlsen droht allen Meme-Ersteller*innen mit Klagen!“
Nein. Wir drohen nicht mit Klagen, sondern fordern in bestimmten Fällen dazu auf, das jeweilige Meme aus dem Netz zu löschen.
Diese Fälle sind: ➡️ Menschenverachtende, rassistische, gewaltverherrlichende und pornografische Verwendungen der Conni-Figur. Diese gibt es neben den zahllosen harmlosen und humorvollen Memes leider auch vielfach im Netz. Als Verlag der Conni-Bücher, die seit mehr als 30 Jahren Millionen von Kindern im Alltag begleiten und ihnen Werte wie Empathie, Freundschaft und Solidarität vermitteln, kann Carlsen solche Memes nicht tolerieren und geht darum gegen sie vor.
➡️ Nutzungen von Conni-Memes zu kommerziellen, werblichen, Marketing- und ähnlichen Zwecken. Uns erreichen aktuell viele Anfragen von Unternehmen oder Institutionen, die um die Genehmigung bitten, Conni-Memes in ihre Werbekampagnen oder ihre Öffentlichkeitsarbeit zu integrieren. Diese Nutzungen können wir aus Gründen des Urheberrechts und des Markenschutzes nicht genehmigen. Dabei wird die Conni-Figur oft zu Werbezwecken genutzt, ohne dass den Personen bewusst ist, dass es sich hier um die Verletzung eines Rechtes von Urheber:innen handelt, die vom Produkt ihrer Kreativität leben. Wird ihnen dies klargemacht, löschen sie in der Regel das zu Werbezwecken eingesetzte Meme. Ein gerichtliches Vorgehen war bisher nicht erforderlich.“
Hier sind die relevanten Aspekte bestens zusammen gefasst, wie ich finde: Eine exzellente Ergänzung zu den Beiträgen des ZfM-Schwerpunkts! Und für die Beiträger auch relevant?! HPR www.dialogprofi.de www.gabal.de
